Psychotherapie

Kostenträger

Private Krankenkasse/Beihilfe

Da die Versicherungsbedingungen bei den privaten Krankenkassen und je nach abgeschlossenem Vertrag stark variieren, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse nach den genauen Bedingungen für Psychotherapie. 

Falls Sie zusätzlich beihilfeversichert sind, lassen Sie sich bitte die erforderlichen Antragsunterlagen zuschicken.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Die meisten privaten Krankenkassen genehmigen zu Beginn der Therapie zunächst 5 Probesitzungen (= probatorische Sitzungen). Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik und dem Finden der Therapieziele. Außerdem können Sie herausfinden, ob Sie sich mit dem Therapeuten wohl fühlen und „die Chemie stimmt“. Nach der fünften probatorischen Sitzung muss bei den meisten Krankenkassen und der Beihilfestelle vom Therapeuten ein ausführlicher Therapieantrag gestellt werden. Dieser wird anonymisiert von einem unabhängigen Gutachter geprüft. Anschließend bekommen Sie Nachricht, ob und in welchem Umfang die Psychotherapie genehmigt ist.

Selbstzahler

Sie können die Kosten für eine Psychotherapie auch selbst tragen, z. B. wenn eine Übernahme der Kosten durch Ihre Krankenkasse ausgeschlossen ist. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihre Psychotherapie selbst zu bezahlen, entfallen die Beantragungsformalitäten. Es wird kein Antrag benötigt, in dem die Diagnose der psychischen Erkrankung benannt wird. Dieser Weg wird häufig von Personen gewählt, die den Wechsel in eine private Krankenversicherung, die Verbeamtung oder den Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung planen.

Bitte beachten Sie aber, dass Sie die Kosten voll selbst tragen müssen und diese nicht nachträglich bei der Krankenkasse / Beihilfe geltend machen können.

Gesetzliche Krankenkassen

Für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherungen übernimmt die jeweilige Krankenkasse die Kosten der ambulanten Psychotherapie vollständig.

Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaften erstatten ebenfalls in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie, wenn diese aus arbeitsbedingten Gegebenheiten (z.B. nach einem Arbeitsunfall) notwendig wird. In einem solchen Fall setzen Sie sich bitte zeitig mit Ihrer Berufsgenossenschaft in Verbindung und veranlassen die Zustellung der entsprechenden Antragsformulare.

Heilfürsorge von Bundeswehr / Bundespolizei

Soldatinnen / Soldaten können aufgrund einer Vereinbarung der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) mit dem Bundesministerium für Verteidigung eine Psychotherapie in einer Privatpraxis in Anspruch nehmen. Sie müssen dafür lediglich eine Kostenübernahmeerklärung vorlegen, die zuvor vom Truppenarzt ausgestellt wird. Weitere Details zu dieser Vereinbarung finden Sie auf den Seiten der BPtK unter dem Titel „Behandlung von Soldaten in Privatpraxen“.

Seit Mai 2018 können sich auch Bundespolizistinnen und Bundespolizisten direkt an eine Privatpraxis wenden und sind somit nicht mehr darauf angewiesen, sich auf die langwierige Suche nach einen freien Behandlungsplatz in einer Kassenpraxis zu begeben. Hierzu hat die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) eine Vereinbarung mit dem Bundesministerium des Inneren geschlossen. Details zu dieser Vereinbarung können Sie unter dem Titel „Bundespolizisten können auf Privatpraxen zurückgreifen“ auf den Seiten der BPtK nachlesen.

Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten

Mitglieder der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (KVB) haben ebenfalls die Möglichkeit, eine Behandlung bei einem approbierten psychologischen Psychotherapeuten in einer Privatpraxis in Anspruch zu nehmen.